Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für die Fima August Kuhfuss Nachf. Ohlendorf GmbH, inklusive aller Niederlassungen.
(2) Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
(3) Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Preise

(1) Preise sind freibleibend. Berechnung der Lieferung erfolgt zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis.
(2) Wir behalten und das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 3 Lieferzeiten

(1) Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten.
(2) Im Falle des Verzuges ist unsere Schadenersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 4 Verpackung

Verpackung wird mit Ausnahme der Kisten nicht zurückgenommen. Für die Kisten wird ein Pfandbetrag in Rechnung gestellt.
Bei frachtfreier Rücklieferung der Kisten wird der volle Pfandbetrag vergütet.

§ 5 Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eilgut, Expresskosten sowie Portogebühren gehen zu Lasten des Bestellers. Etwaige Sondervereinbarungen für einzelne Kunden gelten generell nur ab einem Bestell- bzw. Rechnungswert (auch bei gewünschter Teillieferung) ab EUR 100,00.

§ 6 Zahlung

(1) Als Zahlungsziel gilt grundsätzlich 14 Tage Netto.
(2) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu fordern (gem. § 288/2 BGB). Lässt sich ein höherer Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(3) Für jede – außer der verzugsbegründenden Mahnung – sind wir berechtigt, neben Porto- und Postgebühren eine Kostenpauschale von EUR 5,00 je Mahnung geltend zu machen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Gewährleistung erfolgt erst nach werkseitig erfolgter Untersuchung und Feststellung der Ersatzpflicht.
(2) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(4) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
(5) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich der uns aufgrund dieser und aller weiteren uns aus unserer Geschäftsverbindung bereits zustehenden und künftig zustehenden Forderungen in unserem Eigentum, alle Lieferungen gelten als ein zusammenhängendes Liefergeschäft.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen von uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist, ist Braunschweig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus unseren Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden unmittelbar und / oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Dies gilt auch für Scheck- und / oder Wechselklagen. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.