AGB Direktvertrieb

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB Direktvertrieb genannt) gelten für sämtliche Verträge und sonstigen geschäftlichen Beziehungen, die wir, die Firma August Kuhfuß Nachf. Ohlendorf GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) mit unseren Kunden (nachfolgend Käufer genannt) im persönlichen Kontakt vor Ort in unseren Geschäftsräumen, per Telefon, Fax, E-Mail, EDV-Schnittstelle und/oder Konsi(gnations)-Vertrag zwecks Lieferung von Waren und Dienstleistungen eingehen.

1. Geltungsbereich 
1.1 Der Verkäufer beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die ihren Gewerbenachweis vorab erbracht haben. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht an Verbraucher, sondern auch nur an solche Personen liefert, die beim Verkäufer eine Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgegeben haben. Jeder Käufer versichert, dass er beim Verkäufer nur Bestellungen abgibt, die ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit geschehen und er, also der Käufer, daher als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB an den Verkäufer herantritt. 
1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB Direktvertrieb. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer diesen im Einzelfall nicht noch einmal gesondert widerspricht. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn der Verkäufer ihnen im Einzelfall schriftlich zugestimmt hat. 
1.3 Diese AGB Direktvertrieb gelten auch für künftige Geschäfte, sofern spätestens in der Auftragsbestätigung auf sie Bezug genommen worden ist.

2. Vertragsschluss, Angebote, Preise und Verwendung von Warendaten 
2.1 Der Vertragsschluss kommt zu Stande, wenn der Verkäufer dem Käufer auf dessen Bestellung hin eine entsprechende Auftragsbestätigung zusendet. 
2.2 Sämtliche Angebotspreise sind reine Nettopreise und verstehen sich ab Lager Braunschweig zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
2.3 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Angebote des Verkäufers unverbindlich sowie freibleibend und der Verkäufer behält sich angemessene Preisänderungen etwa auf Grund von Tariferhöhungen oder Materialpreissteigerungen vor. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so steht es dem Käufer frei, vom Vertrag zurückzutreten. 
2.4 Die Beschreibungen und technischen Daten entsprechen den Angaben der Hersteller. Änderungen behält sich der Verkäufer vor. Für eventuelle Druckfehler übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. 
2.5 Dem Käufer ist das Verwenden von Inhalten aus den Katalogen und Online-Angeboten des Verkäufers (z.B. Warenbeschreibungen, -daten und -abbildungen) – auch bloß auszugsweise – nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung durch den Verkäufer gestattet. Eine solche Einwilligung gilt als unmittelbar erloschen, wenn der Käufer die fragliche Ware nicht (mehr) ausschließlich über den Verkäufer bezieht. 
2.6 Aufrechnungsrechte gegen die berechtigten Ansprüche des Verkäufers stehen dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder seitens des Verkäufers nicht bestritten werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

3. Lieferung der bestellten Ware und Lieferhindernisse 
3.1 Der Käufer ist zur Annahme der bestellten Ware verpflichtet. Die Annahmepflicht ist eine Hauptpflicht. Verweigert der Käufer die Annahme unberechtigt, stehen dem Verkäufer insbesondere alle Rechte aus §§ 280 ff. BGB zu. 
3.2 Teillieferungen sind zulässig. Ware, die kurzfristig vergriffen ist, wird automatisch als Rückstand vermerkt und nachgeliefert, sofern dem vom Käufer nicht ausdrücklich widersprochen wird. Beträgt der Gesamtwert der Rückstände 50,00 EUR netto oder mehr, erfolgt die Nachlieferung ohne Berechnung von Versand- und Verpackungskosten. Unter 50,00 EUR netto auslieferbarem Rückstandswert werden Versand- und Verpackungskosten berechnet. Bei Nachlieferung ins Ausland erfolgt die Berechnung der Versand- und Verpackungskosten in jedem Fall. 
3.3 Unvorhergesehene und vom Verkäufer nicht zu vertretende Lieferhindernisse wie zum Beispiel Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer des Hindernisses hinauszuschieben oder teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Verkäufer den Käufer hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

4. Versand und Verpackung 
4.1 Der Versand der Ware erfolgt über einen vom Verkäufer auszuwählenden Frachtführer oder Spediteur. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Verkäufers, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer die Versendung selbst ausführt. Es handelt sich daher bei jeder Bestellung des Käufers um einen vom Käufer verlangten Versendungskauf. 
4.2 Die Kosten für Verpackung, Porto und Versand hat der Käufer zu tragen. Eine "frachtfreie Lieferung, einschließlich Verpackung" ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung möglich. 
4.3 Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird der Verkäufer die Ware gegen Transportrisiken versichern. 
4.4 Bei Versand in das Ausland gelten ergänzend zu diesen AGB Direktvertrieb die Incoterms der Internationalen Handelskammer (internationale Handelsklauseln) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Vorgaben dieser AGB Direktvertrieb haben jedoch stets Vorrang vor etwaig abweichenden Regelungen der internationalen Handelsklauseln (insbesondere bei den oben genannten Bedingungen zum Gefahrübergang). 
4.5 Porto- (also z.B. auch Eilgut- und Expresskosten) und Verpackungskosten werden dem Käufer stets gesondert berechnet. Verpackungsmaterialien werden mit Ausnahme der Warentransportspezialbehälter/Kisten (nachfolgend Behälter genannt) nicht zurückgenommen. Für die Behälter wird dem Käufer ein Pfandbetrag in Rechnung gestellt. Bei frachtfreier Rücklieferung der Behälter wird der volle Pfandbetrag zurückvergütet.

5. Zahlung und Verzug 
5.1 Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach dem in der Rechnung genannten Rechnungsdatum an den Verkäufer zu zahlen. Wird diese Frist überschritten, so gerät der Käufer automatisch in Verzug und es können ihm vom Verzugsbeginn an Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins sowie 5,00 EUR für jede Mahnung berechnet werden. Der Verkäufer behält sich den Nachweis eines weitergehenden Schadens vor. 
5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Eine Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen. 
5.3 Erstlieferungen erfolgen gegen Nachnahme oder Vorkasse. 
5.4 Befindet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer mit irgendeiner Art von Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden alle etwaig darüber hinaus bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. 
5.5 Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug und liefert der Verkäufer gleichwohl weitere Ware an ihn aus, so erfolgen dann getätigte Zahlungen des Käufers ausschließlich auf die zuletzt gelieferte Ware allein aus dem Grunde, dass der Verkäufer andernfalls die weitere Ware unter keinen Umständen mehr an den Käufer ausgeliefert hätte. 
5.6 Verweigert der Käufer unberechtigt die Lieferungsannahme oder tritt sonst wie unberechtigt vom Vertrag zurück, hat der Verkäufer einen Anspruch auf Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns gegen den Käufer. Der Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns beträgt mindestens 10% des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei es dem Käufer offensteht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Verkäufer behält sich seinerseits den Nachweis eines höheren Schadens vor.

6. Mängel und Haftung 
6.1 Beanstandungen des Käufers bezüglich der gelieferten Ware sind dem Verkäufer innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang in Textform zu melden. 
6.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung das Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware gutzuschreiben. 
6.3 Sollte die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware nachfolgend an einen Dritten veräußert werden, der Dritte die Waren einbauen und der Dritte anschließend feststellen, dass die eingebauten Waren mangelhaft sind und den Käufer hieraufhin in Anspruch nehmen, so haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer lediglich in Höhe derjenigen Kosten für die Nacherfüllung, die im Verhältnis zum Wert der Ware in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies gilt jedoch nur, soweit die Vorschriften der §§ 474 ff. BGB nicht einschlägig sind. 
6.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden des Käufers. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind etwaige Schäden des Käufers, die: 
6.4.1 auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, welche auf eine fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, 
6.4.2 als sonstige Schäden einzuordnen sind und auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, 
6.4.3 sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben oder 
6.4.4 durch die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) verursacht worden sind. Der Verkäufer haftet bei Schäden im Sinne der Punkte 6.4.1 und 6.4.2 in voller Höhe, bei Schäden im Sinne des Punktes 6.4.3 in gesetzlicher Höhe. Bei Schäden im Sinne des Punktes 6.4.4 haftet der Verkäufer im bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Rahmen; dabei haftet er in Höhe von höchstens 5.000,00 EUR und bei reinen Vermögensschäden in Höhe von höchstens 2.500,00 EUR. Sofern der Verkäufer für vorhersehbare und vertragstypische Schäden haftet, ist seine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt 
7.1 Der Verkäufer liefert Ware an den Käufer stets nur unter Eigentumsvorbehalt. 
7.1.1 Dieser Eigentumsvorbehalt ist zum einen derart ausgestaltet, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer im Alleineigentum des Verkäufers verbleibt (einfacher Eigentumsvorbehalt). 
7.1.2 Daneben ist der Käufer aber zum anderen trotz seines fehlenden Eigentums ermächtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern (Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig), solange er nicht im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen des Käufers (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfang an den Verkäufer ab, der diese Abtretung hiermit annimmt. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer zudem widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 
7.1.3 Der Verkäufer behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt durch Vereinbarung mit dem Käufer auch in eine alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen erfassende Sicherheit umzuwandeln (erweiterter Eigentumsvorbehalt). 
7.2 Verarbeitung oder Montage erfolgen stets zu Gunsten des Verkäufers, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. 
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer unter Einhaltung der Vorgaben gem. §§ 323 oder 324 BGB berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer seine Abnehmer zu benennen, ihm die Abtretung mitzuteilen, dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. Auch der Verkäufer ist berechtigt, den Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen. 
7.4 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm erteilten Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Wahl des Verkäufers insoweit freizugeben, als der am Markt realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

8. Abtretung 
8.1 Der Verkäufer ist berechtigt, Ansprüche, die ihm gegen den Käufer zustehen, an Dritte abzutreten. 
8.2 Die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer sind außerhalb des Anwendungsbereiches des § 354 a HGB nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.

9. Hinweise gemäß Batteriegesetz (BattG) 
Da der Verkäufer Batterien und Akkus (bzw. solche Geräte, die Batterien und Akkus enthalten) verkauft, ist er gemäß Batteriegesetz (BattG) zu folgenden Hinweisen gegenüber dem Käufer verpflichtet: 
a) Batterien und Akkus können nach Gebrauch an den Verkäufer zurückgesandt oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im örtlichen Einzelhandel oder kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgegeben werden. 
b) Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. 
c) Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Unterhalb dieses Symbols zu findende nachstehende Symbole haben folgende Bedeutung: 
Pb: Batterie/Akku enthält Blei 
Cd: Batterie/Akku enthält Cadmium 
Hg: Batterie/Akku enthält Quecksilber

10. Datenschutzhinweis 
10.1 Der Verkäufer erhebt, speichert und nutzt die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Käufers. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Käufers beachtet der Verkäufer die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. 
10.2 Der Käufer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und kann der weiteren Datennutzung widersprechen sowie Löschung seiner Daten fordern. 
10.3 Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Angebot des Verkäufers (www.kuhfussonline.com) abrufbaren Rubrik Datenschutz.

11. Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, salvatorische Klausel 
11.1 Die Parteien vereinbaren für jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser AGB Direktvertrieb das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die Änderung/Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst, worauf auch nicht im Einzelfall verzichtet werden kann. 
11.2 Erfüllungsort ist sowohl im Hinblick auf die Pflichten des Verkäufers als auch des Käufers der Sitz des Verkäufers (Braunschweig). 
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer ist in den Fällen, dass der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, der Sitz des Verkäufers (Braunschweig). 
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
11.5 Sollte eine der zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen vertraglichen Bestimmungen nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages oder der AGB Direktvertrieb nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausführung der Regelungslücke gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt haben würden, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.

August Kuhfuß Nachf. Ohlendorf GmbH 
Münchenstraße 9 
38118 Braunschweig

Stand: 07.2024